Aufgrund des Beitrags zum Thema „Wenn Modelle alles geben…“ erfolgte unter anderem der Hinweis, dass sich Fotograf, Model sowie alle am Shooting beteiligten Personen grundsätzlich Gedanken über einen möglichen Haftungsfall machen sollten.
Da sich vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten nur schwer ausschließen lassen, bietet sich sowohl in PAY als auch in TFP Verträgen aus der Perspektive des Fotografen (die an dieser Stelle vornehmlich behandelt wird) folgende Formulierung an:
„Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die sich während des Fotoshooting ereignen. Ausgenommen sind vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.“
Ein Musterbeispiel für einen Model Release Vertrag in der Agenturfotografie findet sich hier.
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